Informationen zur Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Sobald meine Kassenzulassung vorliegt, können logopädische Behandlungen mit ärztlicher Heilmittelverordnung direkt über die gesetzlichen Krankenkassen
abgerechnet werden.
Privatversicherte und Selbstzahler
Für Privatpatientinnen und Privatpatienten erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der Gebührenempfehlungen für Heilmittelerbringer. Ich berechne den
2,2-fachen Satz der gesetzlichen Vergütung.
Bitte beachten Sie, dass je nach privatem Krankenversicherungsvertrag oder Beihilfe nicht in jedem Fall eine vollständige Kostenerstattung erfolgt.
Eventuelle Differenzen sind von den Versicherten selbst zu tragen.